Patent DE102019102690A1 - Verfahren und Anordnung zur Wärmegewinnung - Seeliger-Stiegler

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Verfahren und Anordnung zur Wärmegewinnung mittels Kavitation und ihrer Kombination mit anderen Anregungsverfahren

Patent
DE102019102690A1 480x270.png
Patentnummer DE102019102690A1
Bezeichnung Verfahren und Anordnung zur Wärmegewinnung
mittels Kavitation und ihrer Kombination
mit anderen Anregungsverfahren
Anmelder Dieter Seeliger, Dresden
Thomas Stiegler, Zettlitz
Erfinder Dieter Seeliger, Dresden
Thomas Stiegler, Zettlitz
Anmeldetag 04.02.2019
Veröffentlichungstag 22.08.2019
Erteilungstag Anmeldung anhängig


„Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur effektiven Wärmeerzeugung und eine Anordnung zur Wärmeerzeugung unter Nutzung exothermer Reaktionen von Wasserstoff als Brennstoff. Weiterhin betrifft die Erfindung eine geeignete Materialauswahl, die vorteilhafte Kombination von Anregungsmethoden sowie die Steuerung zur Kontrolle der effektiven Wärmeerzeugung.

Grundlage der in diesem Verfahren genutzten exothermen Reaktionen von Wasserstoff sind metallgitterunterstützte elektromagnetische Prozesse, die zum exothermen Übergang von Wasserstoffatomen in energetisch günstige, räumlich äußerst kompakte Zustände führen, in denen nachfolgend exotherme elektro-schwache Wechselwirkungen zwischen den Wasserstoffkernen möglich werden. Bei der Wechselwirkung zwischen den Bestandteilen dieser kompakten Zustände von Wasserstoff infolge von Stoß- und Resonanzprozessen, aber auch zwischen Bestandteilen dieser kompakten Zustände und Atomen des Metallgitters, können neben den elektro-schwachen auch exotherme elektro-starke Wechselwirkungen ablaufen. Die Gesamtheit dieser vielfältigen metallgitterunterstützten exothermen Prozesse von Wasserstoff in Form eines seiner drei Isotope - Protium, Deuterium und Tritium - oder eines Isotopengemischs aus diesen, bilden die physikalische Grundlage für die Wärmeerzeugung gemäß dieser Erfindung.

Ausgelöst werden die metallgitterunterstützten exothermen Reaktionen mittels Kavitation in wässrigen Medien vor Metalloberflächen, bei der hochnergetische Teilchenjets aus dem Kavitationsmedium in die Metalloberfläche injiziert werden. Verstärkt werden diese Prozesse gemäß der Erfindung wahlweise durch geeignete Materialauswahl und Strukturierung der Festkörperoberfläche, spezielle Konditionierung des Kavitationsmediums sowie die unterstützende Wirkung elektrokatalytischer und elektrochemischer Prozesse.

Die Wärmefreisetzung infolge der … genannten elektromagnetischen Kondensationsprozesse sowie der nachfolgenden elektro-schwachen Reaktionsprozesse liegt deutlich über dem für die Anregung aufgewandten Energieeinsatz und deutlich über der aus bekannten chemischen und elektrochemischen Umwandlungsprozessen zu erwartenden Energieausbeute. Zielstellung der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Anordnung aufzuzeigen, die eine optimale technische Beherrschung und Nutzung dieses Phänomens ermöglichen, welches potenziell von grundlegender Bedeutung für die künftige nachhaltige und umweltfreundliche Energiegewinnung werden könnte.

Im Jahr 1989 erschienen Berichte über sporadisch auftretende außerordentliche Wärmeeffekte bei der elektrolytischen Beladung von Pd mit Deuteronen, die von den Autoren als Folge von nuklearen DD-Fusionsreaktionen interpretiert und daher unter dem Begriff ›Kalte Fusion‹ bekannt wurden. Diese Interpretation stieß auf massive Kritik in der Fachwelt, da u.a. weder die notwendige Überwindung der Coulombarriere bei geringen Temperaturen, noch das Fehlen charakteristischer Gammastrahlung erklärt werden konnten und die experimentellen Effekte zunächst nicht reproduzierbar erschienen. Gleichwohl konnten die experimentell beobachteten außerordentlichen Wärmeeffekte in den folgenden Jahren von vielen Gruppen unabhängig bestätigt werden. Der angenommene Mechanismus einer DD-Fusion infolge starker Wechselwirkung zwischen zwei Deuteronen im Palladiumgitter konnte nicht bestätigt werden. Die vorliegende Erfindung basiert nicht auf der Annahme des Ablaufs einer ›Kalten Fusion‹!“

Deutsches Patent- und Markenamt