Kategorie:Patente: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. Mai 2019, 15:00 Uhr

Patente rund um das Thema LENR.

Glossar

Veröffentlichungsnummer / Patentnummer (Patent Application Number)

Die Veröffentlichungsnummer wird bei der Veröffentlichung einer Patentanmeldung vergeben. Sie setzt sich in der Regel aus dem Ländercode (2 Buchstaben) und einer laufenden Nummer (variabel, 1 bis 12 Ziffern) zusammen (Beispiel: DE102006011652A1). In Deutschland wird 18 Monate nach der Anmeldung vom Patentamt die Offenlegungsschrift mit einer Patentnummer veröffentlicht. Um unterscheiden zu können, ob eine Publikation noch ungeprüfte Anmeldung oder schon das geprüfte und erteilte Patent ist, wird an die Patentnummer ein Publikationscode angehängt:

  • A1 - erste Publikation der Offenlegungsschrift
  • A8/A9 - Korrektur der Offenlegungsschrift
  • B3 - erste Publikation der Patentschrift
  • B4 - zweite Publikation der Patentschrift
  • B8/B9 - Korrektur der Patentschrift
  • C5 - Geänderte Patentschrift
  • T1 - Veröffentlichung internationaler oder europäischer Anmeldungen in deutscher Übersetzung
  • T8/T9 - deren Korrekturen
  • U1 - Gebrauchsmusterschrift
  • U8/U9 - deren Korrekturen

Bezeichnung / Titel (Title)

Die Bezeichnung der Erfindung ist ein kurzer Text, mit dem der Inhalt der Anmeldung / des Patentes zusammengefasst wird.

Anmelder (Assignee)

Beim Anmelder handelt es sich um die Person (d. h. eine natürliche Person) oder Organisation (d. h. eine juristische Person), die eine Patentanmeldung eingereicht hat. Eine Patentanmeldung kann mehr als einen Anmelder haben. Der Anmelder kann, muss aber nicht der Erfinder sein. Der im amtlichen Register eingetragene Anmelder gilt als Inhaber (Eigentümer) der Anmeldung und darf für die Anmeldung tätig werden, also für sie argumentieren oder sie ändern.

Erfinder / Verfasser (Inventor / Author)

Als Erfinder gilt, wer in der Patentanmeldung als Erfinder genannt ist. Dies können auch mehrere Personen sein. Der Erfinder kann auch der Anmelder sein; es handelt sich immer um eine natürliche Person.

Prioritätstag (Priority Date)

Der Prioritätstag ist der Anmeldetag der allerersten Patentanmeldung, die für eine bestimmte Erfindung wirksam eingereicht wird. Innerhalb von 12 Monaten nach dieser Erstanmeldung kann der Anmelder nun Nachanmeldungen für dieselbe Erfindung einreichen und diesen „Prioritätsanspruch“ geltend machen. Ein Patent oder eine Patentanmeldung können unter bestimmten Bedingungen ausgehend von ihrem Anmeldetag den Anmeldetag einer früheren Patentanmeldung als Prioritätsdatum in Anspruch nehmen. Bedingungen sind u. a. inhaltliche Gleichheit der zwei Rechte und dass das beanspruchte Prioritätsdatum nicht älter ist als ein Jahr vom Anmeldetag der jüngeren Anmeldung in die Vergangenheit gerechnet.

Einreichungstag / Anmeldetag (Filing Date / Creation Date)

Der Einreichungstag ist der Tag, an dem physisch bzw. digital die Unterlagen einer Anmeldung bei einem zuständigen Amt eingehen. Oft ist dies auch der Anmeldetag. Der Anmeldetag einer Anmeldung ist der Tag, an dem sie wirksam eingereicht wurde, d. h. an dem die entsprechenden Anmeldeerfordernisse als erfüllt gelten.

Veröffentlichungstag (Publication Date)

Der Veröffentlichungstag ist der Tag, an dem die Patentanmeldung erstmals amtlicherseits vollinhaltlich veröffentlicht wird. An diesem Tag wird das Patentdokument der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wird in den Patentregistern abrufbar und geht damit in den Stand der Technik ein. Notwendigerweise ist dies mindestens einige Wochen nach dem Anmeldetag.

Erteilungstag (Grant Date)

Der Erteilungstag ist der Tag, an dem eine zuvor beschlossene Patenterteilung wirksam wird. Es ist der Tag, an dem der Hinweis auf die Patenterteilung amtlicherseits veröffentlicht wird. Notwendigerweise liegt der Erteilungstag nach dem Anmeldetag, manchmal nur wenige Wochen, manchmal Jahre später.

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